Abgeschlossenheitsbescheinigung. Grundlage der Aufteilung.
Wer ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchte, braucht sie: Wir erstellen die Aufteilungspläne, beantragen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Bauaufsicht und schaffen so die Grundlage für Teilungserklärung und Wohnungsgrundbuch.
Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung, dass die einzelnen Wohnungen oder Einheiten eines Gebäudes baulich in sich abgeschlossen sind – also klar voneinander getrennt und jeweils eigenständig nutzbar.
Sie ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Voraussetzung dafür, aus einem Gebäude eigenständiges Wohnungs- oder Teileigentum zu bilden. Zusammen mit dem Aufteilungsplan bildet sie die Grundlage, damit das Grundbuchamt für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch anlegen kann.
Wir übernehmen den bautechnischen Teil: Aufmaß des Bestands, Erstellung der maßstäblichen Aufteilungspläne und Beantragung der Bescheinigung bei der zuständigen Bauaufsicht – abgestimmt mit Ihrem Notar.
Typische Anlässe.
Aufteilung in Eigentumswohnungen
Um aus einem Mehrfamilienhaus einzelne Eigentumswohnungen zu bilden, bescheinigt die Bauaufsicht nach WEG, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind.
Verkauf einzelner Einheiten
Erst mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Grundbuchamt eigene Wohnungsgrundbücher anlegen – die Voraussetzung, um Einheiten separat zu verkaufen.
Aufteilungsplan & Nachweise
Wir erstellen die geforderten, maßstäblichen Aufteilungspläne mit fortlaufender Nummerierung aller Räume je Einheit – auf Basis eines präzisen Aufmaßes des Bestands.
Ob Neubau, Bestandsgebäude oder geplanter Verkauf einzelner Wohnungen – wir sagen Ihnen, welche Unterlagen die Bauaufsicht benötigt, und erstellen sie prüffähig.
Vom Aufmaß zum Wohnungsgrundbuch.
Aufmaß & Bestandspläne
„Wie sieht der Bestand genau aus?“
Wir nehmen das Gebäude präzise auf und erstellen digitale Bestandspläne als Basis für die Aufteilung.
Aufteilungsplan
„Welche Einheit umfasst was?“
Wir erstellen die maßstäblichen Aufteilungspläne mit eindeutiger Nummerierung aller Räume je Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Antrag bei der Bauaufsicht
„Wer holt die Bescheinigung ein?“
Wir beantragen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde und reichen die geprüften Pläne ein.
Grundlage für Notar & Grundbuch
„Und dann?“
Mit Bescheinigung und Aufteilungsplan kann Ihr Notar die Teilungserklärung beurkunden und das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher anlegen.
Was wir für Sie erstellen.
Präzises Aufmaß
Digitale Erfassung des Gebäudes als verlässliche Grundlage der Aufteilung.
Aufteilungsplan
Maßstäbliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit eindeutiger Nummerierung der Einheiten.
Sonder- & Gemeinschaftseigentum
Klare Darstellung, welche Räume zu welcher Einheit gehören und was gemeinschaftlich ist.
Antragstellung
Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Bauaufsicht.
Zusammenarbeit mit dem Notar
Wir liefern die bautechnische Grundlage passend zur Teilungserklärung.
Verkaufsfähige Einheiten
Die Basis, damit einzelne Wohnungen separat im Grundbuch geführt und verkauft werden können.
Gut zu wissen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die behördliche Bestätigung, dass die Einheiten baulich in sich abgeschlossen sind; sie wird zusammen mit dem Aufteilungsplan von der Bauaufsicht ausgestellt. Die Teilungserklärung ist das notariell beurkundete Dokument, das die rechtliche Aufteilung des Gebäudes in Sonder- und Gemeinschaftseigentum regelt. Vereinfacht: Wir liefern den bautechnischen Nachweis, der Notar den rechtlichen Teil.
Ausgestellt wird sie von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Wir bereiten den Antrag vor, erstellen die erforderlichen Aufteilungspläne und reichen alles prüffähig ein, damit die Bescheinigung zügig erteilt werden kann.
Der Aufteilungsplan besteht aus maßstäblichen Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) des gesamten Gebäudes. Alle zu einer Einheit gehörenden Räume erhalten dieselbe Nummer, sodass Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eindeutig erkennbar sind.
Der Zeitbedarf hängt von Größe und Bestandslage des Gebäudes sowie der Bearbeitungszeit der Behörde ab. Die Kosten setzen sich aus unserem Honorar für Aufmaß und Aufteilungsplan sowie den Behördengebühren zusammen. Sie erhalten vorab eine transparente Einschätzung.
Nutzungsänderung.
Neue Nutzung geplant? Wir beantragen die Nutzungsänderung und prüfen die Genehmigungsfähigkeit.
Nachträgliche Genehmigung.
Ungenehmigter Bestand oder Post vom Bauamt? Wir prüfen die Legalisierung und begleiten das Verfahren.