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Leistungen / Barrierefreies Bauen

Barriere­freies
Bauen.

Normgerecht, architektonisch überzeugend und seit über 55 Jahren gelebte Praxis. Wir planen nach DIN 18040 – für Menschen, die selbstbestimmt wohnen und leben wollen.

Beratung anfragen Normen & Leistungen
Barrierefreies Wohnhaus Essen – Gleibs Architekten

Unsere Haltung

Barrierefreiheit ist
keine Zusatzleistung.
Es ist Architektur.

Für uns ist barrierefreies Bauen kein Sonderwunsch und keine Norm, die man erfüllen muss. Es ist die konsequente Haltung, dass gute Architektur für alle Menschen funktioniert – heute, morgen und im Alter.

Seit über 55 Jahren realisieren wir in Essen und ganz NRW Gebäude, die nach DIN 18040 geplant und gebaut sind: Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung, Pflegeeinrichtungen, Tagesbetreuungen und öffentliche Bauten. Jedes dieser Projekte hat uns gelehrt, dass barrierefreies Bauen und anspruchsvolle Architektur kein Widerspruch sind – im Gegenteil.

Unsere Projektliste umfasst Wohnhäuser der Caritas, Tageseinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung und Verwaltungsgebäude, die rollstuhlgerecht und einladend zugleich sind. Wir kennen die Normen – und wir wissen, wie man sie in lebendige Architektur übersetzt.

„Barrierefreiheit von Anfang an gedacht kostet weniger als nachgerüstete Zugänglichkeit – und schafft mehr."

Die Normen
DIN 18040-1

Öffentlich zugängliche Gebäude

Gilt für Verwaltungsgebäude, Schulen, Kultureinrichtungen, Gesundheitsbauten und alle Gebäude mit öffentlichem Zutritt. Regelt u.a. Bewegungsflächen, Türbreiten, Rampen, Aufzüge, Sanitäranlagen und Orientierungssysteme.

  • Verwaltungs- und Bürogebäude
  • Bildungseinrichtungen und Schulen
  • Gesundheits- und Pflegebauten
  • Kulturbauten und öffentliche Räume
  • Arbeitsstätten nach ArbStättV
DIN 18040-2

Wohnungen

Gilt für Wohnungen und Wohngebäude. Die Norm unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und Wohnungen, die zusätzlich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Diese erweiterten Anforderungen werden mit dem Zusatz „R“ gekennzeichnet.

  • Schwellenlose Eingänge und Erschließung
  • Rollstuhlgerechte Wohnungsgrundrisse
  • Barrierefreie Bäder und Sanitärräume
  • Betreutes Wohnen und Pflegeheime
  • Wohnungsbau mit Fördervoraussetzung
Was wir für Sie tun
01

Normgerechte Planung

Vollständige Planung nach DIN 18040-1 und DIN 18040-2 in allen HOAI-Leistungsphasen – von der ersten Skizze bis zur Bauleitung.

LP 1–9 HOAI
02

Bestandsanalyse & Umbau

Analyse bestehender Gebäude auf Barrierefreiheit und Planung der Nachrüstung: Rampen, Aufzüge, Badumbau, Türverbreiterungen – oft mit minimalem Eingriff.

Bestand & Nachrüstung
03

Pflegeeinrichtungen

Planung und Realisierung von Pflegeheimen, betreuten Wohnanlagen und Tagesbetreuungen nach DIN 18040-2 R – mit Würde und architektonischem Anspruch.

Sozial- & Pflegebau
04

Beratung & Erstgespräch

Unverbindliches Erstgespräch in Essen-Rüttenscheid oder vor Ort. Wir klären die Anforderungen für Ihr Vorhaben – persönlich, direkt und ohne Kostenrisiko.

Kostenlos
Ausgewählte Projekte Alle Projekte →
Wohnhaus & Tagespflege Gladbeck – Gleibs Architekten Essen

Barrierefreies Wohnen · Caritasverband Gladbeck e.V.

Wohnhaus & Tagespflege Gladbeck

DIN 18040

Zum Projekt
Haus Grabenstraße – Gleibs Architekten Essen

Barrierefreies Wohnen · Menschen mit Behinderung

Haus Grabenstraße

DIN 18040

Zum Projekt
Haus Bögel – Gleibs Architekten Essen

Barrierefreies Wohnen · Integrationsmodell e.V.

Haus Bögel

DIN 18040

Zum Projekt

Häufige Fragen

Ihre Fragen
zum
barrierefreien
Bauen.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um DIN 18040, Fördermittel und Kosten. Für Ihr spezifisches Vorhaben beraten wir Sie gerne persönlich.

Beratung anfragen
DIN 18040 ist die deutsche Norm für barrierefreies Bauen. Sie legt fest, wie Gebäude geplant und gebaut werden müssen, damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen diese selbstständig und sicher nutzen können. Gleibs Architekten ist seit über 55 Jahren auf die Planung nach DIN 18040 spezialisiert.
DIN 18040-1 regelt barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude wie Verwaltungsgebäude, Schulen und Gesundheitseinrichtungen. DIN 18040-2 gilt für Wohngebäude und unterscheidet zwischen barrierefrei und barrierefrei rollstuhlgerecht (Zeichen R). Beide Normen beherrschen wir vollständig.
In NRW schreibt die Landesbauordnung (BauO NRW) barrierefreies Bauen u.a. für öffentlich zugängliche Gebäude, Arbeitsstätten und Wohngebäude ab einer bestimmten Wohnungszahl vor. Zudem ist DIN 18040 häufig Voraussetzung für KfW-Förderungen und Landesprogramme. Wir beraten Sie zu den konkreten Anforderungen für Ihr Vorhaben.
Für barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnbestand stehen aktuell der KfW-Kredit 159 und der Investitionszuschuss 455-B zur Verfügung. Für klimafreundliche Wohngebäude gelten die KfW-Programme 297/298. Ergänzend gibt es Förderangebote des Landes NRW. Welche Förderung in Frage kommt, hängt vom Vorhaben und den jeweils aktuellen Förderbedingungen ab; Anträge müssen grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Ja. Wir planen und begleiten nachträgliche Barrierefreiheit im Bestand – von der Schwellenbeseitigung über barrierefreie Badumbauten bis zum Aufzugseinbau. Oft sind mit minimalem baulichen Eingriff erhebliche Verbesserungen möglich.
Die Mehrkosten für konsequent barrierefreies Bauen liegen je nach Gebäudetyp zwischen 3 und 8 Prozent der Baukosten. Durch frühzeitige Planung und die Nutzung von Förderprogrammen lassen sich diese Kosten erheblich reduzieren. Wir schätzen den Aufwand gerne im Erstgespräch ein.
Fördermöglichkeiten

KfW 159 / 455-B

Altersgerecht Umbauen / Barrierereduzierung

Der Kredit 159 fördert barrierereduzierende Maßnahmen mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss 455-B beträgt 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden; maßgeblich sind die aktuellen technischen Mindestanforderungen der KfW.

KfW 297 / 298

Klimafreundlicher Neubau

Förderkredit für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandard und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.

Land NRW

Wohnraumförderung NRW

Die Wohnraumförderung NRW unterstützt unter anderem die Modernisierung, den Neubau und die Schaffung barrierefreier Wohnangebote. Förderart, Einkommensgrenzen, Mietbindungen und weitere Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Programm und den aktuellen Richtlinien.

Stand: Juni 2026. Förderprogramme, Konditionen und Mittelverfügbarkeit können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Fördergeber.

Barrierefreies Bauen
beginnt mit einem
Gespräch.

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben – wir beraten Sie unverbindlich und persönlich in Essen-Rüttenscheid.

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Veronikastraße 34 · 45131 Essen
(+49) 201 41711  ·  Fax: (+49) 201 421249
info@gleibs-architekten.de

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