Normgerecht, architektonisch überzeugend und seit über 55 Jahren gelebte Praxis. Wir planen nach DIN 18040 – für Menschen, die selbstbestimmt wohnen und leben wollen.
Unsere Haltung
Für uns ist barrierefreies Bauen kein Sonderwunsch und keine Norm, die man erfüllen muss. Es ist die konsequente Haltung, dass gute Architektur für alle Menschen funktioniert – heute, morgen und im Alter.
Seit über 55 Jahren realisieren wir in Essen und ganz NRW Gebäude, die nach DIN 18040 geplant und gebaut sind: Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung, Pflegeeinrichtungen, Tagesbetreuungen und öffentliche Bauten. Jedes dieser Projekte hat uns gelehrt, dass barrierefreies Bauen und anspruchsvolle Architektur kein Widerspruch sind – im Gegenteil.
Unsere Projektliste umfasst Wohnhäuser der Caritas, Tageseinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung und Verwaltungsgebäude, die rollstuhlgerecht und einladend zugleich sind. Wir kennen die Normen – und wir wissen, wie man sie in lebendige Architektur übersetzt.
„Barrierefreiheit von Anfang an gedacht kostet weniger als nachgerüstete Zugänglichkeit – und schafft mehr."
Gilt für Verwaltungsgebäude, Schulen, Kultureinrichtungen, Gesundheitsbauten und alle Gebäude mit öffentlichem Zutritt. Regelt u.a. Bewegungsflächen, Türbreiten, Rampen, Aufzüge, Sanitäranlagen und Orientierungssysteme.
Gilt für Wohnungen und Wohngebäude. Die Norm unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und Wohnungen, die zusätzlich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Diese erweiterten Anforderungen werden mit dem Zusatz „R“ gekennzeichnet.
Vollständige Planung nach DIN 18040-1 und DIN 18040-2 in allen HOAI-Leistungsphasen – von der ersten Skizze bis zur Bauleitung.
LP 1–9 HOAIAnalyse bestehender Gebäude auf Barrierefreiheit und Planung der Nachrüstung: Rampen, Aufzüge, Badumbau, Türverbreiterungen – oft mit minimalem Eingriff.
Bestand & NachrüstungPlanung und Realisierung von Pflegeheimen, betreuten Wohnanlagen und Tagesbetreuungen nach DIN 18040-2 R – mit Würde und architektonischem Anspruch.
Sozial- & PflegebauUnverbindliches Erstgespräch in Essen-Rüttenscheid oder vor Ort. Wir klären die Anforderungen für Ihr Vorhaben – persönlich, direkt und ohne Kostenrisiko.
Kostenlos
Häufige Fragen
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um DIN 18040, Fördermittel und Kosten. Für Ihr spezifisches Vorhaben beraten wir Sie gerne persönlich.
Beratung anfragenKfW 159 / 455-B
Der Kredit 159 fördert barrierereduzierende Maßnahmen mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss 455-B beträgt 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden; maßgeblich sind die aktuellen technischen Mindestanforderungen der KfW.
KfW 297 / 298
Förderkredit für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandard und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.
Land NRW
Die Wohnraumförderung NRW unterstützt unter anderem die Modernisierung, den Neubau und die Schaffung barrierefreier Wohnangebote. Förderart, Einkommensgrenzen, Mietbindungen und weitere Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Programm und den aktuellen Richtlinien.
Stand: Juni 2026. Förderprogramme, Konditionen und Mittelverfügbarkeit können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Fördergeber.