Bestand & Genehmigungen · Essen & NRW

Nachträgliche Genehmigung. Legal auf sicherem Grund.

Ungenehmigter Anbau, ausgebautes Dachgeschoss, eine geerbte Immobilie mit unklarer Aktenlage oder bereits ein Schreiben der Bauaufsicht: Wir bewerten Ihren Bestand, prüfen die Genehmigungsfähigkeit und führen das Gebäude über eine nachträgliche Baugenehmigung in einen rechtssicheren Zustand.

Nachträgliche Baugenehmigung Essen – Gleibs Architekten
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Grundlagen

Was heißt nachträgliche Genehmigung?

Von einer nachträglichen Baugenehmigung spricht man, wenn ein bereits errichteter Bau oder eine aufgenommene Nutzung nachträglich genehmigt wird – die Genehmigung also erst nach der Umsetzung eingeholt wird.

Das betrifft ungenehmigt errichtete Bauten (umgangssprachlich „Schwarzbauten“) ebenso wie Abweichungen vom genehmigten Bestand oder ungenehmigte Nutzungen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben nach heute geltendem Recht genehmigungsfähig ist – dann lässt es sich in der Regel legalisieren.

Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit ehrlich, zeigen mögliche Auflagen auf und entwickeln, wo nötig, eine anpassungsfähige Lösung. Ziel ist ein rechtssicherer Bestand – wichtig für die Nutzung, den Wert und einen späteren Verkauf Ihrer Immobilie.

Typische Situationen

Wann sie nötig wird.

01

Ungenehmigter An- oder Ausbau

Anbau, Garage, Wintergarten oder Dachgeschossausbau ohne Baugenehmigung errichtet – wir prüfen, ob und wie sich der Bestand nachträglich genehmigen lässt.

AnbauDachausbauGarage
02

Ungenehmigte Nutzung

Eine Nutzung wurde ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommen, oder es droht bereits eine Nutzungsuntersagung. Wir legalisieren die Nutzung oder entwickeln eine genehmigungsfähige Lösung.

NutzungsuntersagungLegalisierung
03

Geerbte oder gekaufte Immobilie

Unklare Genehmigungslage, fehlende Bauakte, Abweichungen vom genehmigten Bestand: Wir schaffen Klarheit und bringen die Unterlagen auf einen sicheren Stand – besonders wichtig vor einem Verkauf.

BestandsklärungVerkauf

Sie haben Post von der Bauaufsicht erhalten oder sind unsicher, ob Ihr Bestand genehmigt ist? Wir verschaffen Ihnen zügig einen klaren Überblick und die nächsten Schritte.

Schwerpunkt Dachausbau

Dachgeschoss­ausbau nachträglich genehmigen.

Gerade ältere Dachausbauten sind häufig nie oder nur teilweise genehmigt worden – sichtbar wird das oft erst beim Verkauf, bei einer Finanzierung oder im Erbfall.

Ob der ausgebaute Dachboden als Wohn- oder Aufenthaltsraum legalisiert werden kann, hängt nicht an einem einzigen Merkmal. Wir gleichen Bauakte und Ist-Zustand ab und klären die entscheidenden Anforderungen.

Prüfpunkt 01

Lichte Raumhöhe

Wir prüfen, ob der Raum über den erforderlichen Flächenanteil eine ausreichende lichte Höhe aufweist.

Prüfpunkt 02

Zweiter Rettungsweg

Treppenraum, anleiterbares Fenster oder bauliche Alternative müssen zur konkreten Gebäudesituation passen.

Prüfpunkt 03

Belichtung & Belüftung

Fensterflächen und Öffnungsmöglichkeiten werden für die geplante Aufenthaltsnutzung bewertet.

Prüfpunkt 04

Standsicherheit

Wir klären den Bedarf und stimmen erforderliche Nachweise mit der Tragwerksplanung ab. Den Standsicherheitsnachweis erstellt die qualifizierte Fachplanung.

Prüfpunkt 05

Schall- & Wärmeschutz

Wir klären die Anforderungen. Erforderliche Schall- und Wärmeschutznachweise erstellt eine entsprechend qualifizierte Fachplanung.

Prüfpunkt 06

Gauben & Planungsrecht

Gauben, Dachfenster, Kubatur und zusätzliche Wohnfläche werden planungs- und abstandsflächenrechtlich geprüft.

Ein einzelner abweichender Punkt bedeutet nicht automatisch, dass der Ausbau nicht genehmigungsfähig ist. Häufig lassen sich Anpassungen oder begründete Abweichungslösungen entwickeln. Das Ergebnis bleibt immer eine Einzelfallentscheidung.

So läuft es ab

Vom Bestand zur Genehmigung.

01Bestand

Bestandsaufnahme

„Was ist überhaupt vorhanden?“

Wir sichten Bauakte und Genehmigungslage, nehmen den Bestand per Aufmaß auf und dokumentieren den tatsächlichen Zustand.

AufmaßBauakte
02Prüfung

Genehmigungsfähigkeit

„Lässt sich das legalisieren?“

Wir bewerten die architektonische und planungsrechtliche Machbarkeit und klären, welche Fachnachweise benötigt werden.

MachbarkeitAuflagen
03Antrag

Bauantrag im Bestand

„Welche Unterlagen fehlen?“

Wir erstellen die Bauvorlagen und koordinieren erforderliche Nachweise von Fachplanern und Sachverständigen.

BauvorlagenNachweise
04Verfahren

Begleitung bis zur Freigabe

„Wer kümmert sich ums Bauamt?“

Wir beantworten Rückfragen, koordinieren nötige Nachweise und begleiten das Verfahren bis zur Genehmigung.

GenehmigungRechtssicherheit
Unsere Leistungen

Was wir für Sie klären und koordinieren.

BauO NRW

Genehmigungsfähigkeit

Welche Anforderungen gelten und unter welchen Voraussetzungen ist der Bestand genehmigungsfähig?

Bestand

Bestandsschutz

Was ist durch frühere Genehmigungen gedeckt und wo fehlt ein belastbarer Nachweis?

Sicherheit

Brandschutz & Statik

Wir klären den Nachweisbedarf und koordinieren die Fachplanung. Erforderliche Brandschutz- und Standsicherheitsnachweise erstellen qualifizierte Fachplaner oder Sachverständige.

Nachbarrecht

Abstandsflächen

Berührt der Bestand Abstandsflächen oder Belange angrenzender Grundstücke?

Planungsrecht

Zulässige Nutzung

Ist die tatsächliche Nutzung am Standort zulässig oder braucht es zusätzlich eine Nutzungsänderung?

Bauphysik

Schall- & Wärmeschutz

Wir klären, ob für die Legalisierung fachtechnische Nachweise erforderlich sind. Diese erstellen entsprechend qualifizierte Fachplaner oder Sachverständige.

Unsere Leistung umfasst die architektonische Prüfung, Genehmigungsplanung und Gesamtkoordination. Erforderliche fachtechnische Nachweise – etwa zu Brandschutz, Tragwerk sowie Schall- und Wärmeschutz – werden von entsprechend qualifizierten Fachplanern oder Sachverständigen erstellt und von uns in das Genehmigungsverfahren eingebunden.

Kosten & Zeitrahmen

Was kostet eine nachträgliche Baugenehmigung?

Eine seriöse Pauschale gibt es im Bestand nicht. Der Aufwand hängt davon ab, wie gut Bestand und Genehmigungslage dokumentiert sind und welche zusätzlichen Nachweise notwendig werden. Nach einer Erstprüfung erhalten Sie von uns eine nachvollziehbare Einschätzung.

KostenPlanungshonorar, Gebühren der Bauaufsicht und – falls erforderlich – Leistungen von Tragwerksplanung, Brandschutz oder weiteren Fachplanern.
DauerBestandsaufnahme und Zusammenstellung der Unterlagen bilden den Vorlauf. Die behördliche Bearbeitungszeit hängt von Verfahren, Vollständigkeit und beteiligten Stellen ab.
RisikoBußgeld, Nutzungsuntersagung oder Rückbau können im Einzelfall Thema werden. Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden.
Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Ja, wenn das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Dafür werden Bestand und Genehmigungslage abgeglichen, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen geprüft und anschließend vollständige Bauvorlagen eingereicht.

Nach der Bestandsaufnahme klären wir unter anderem die Anforderungen an Raumhöhe, Rettungswege, Belichtung, Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz sowie das Planungsrecht. Ist eine genehmigungsfähige Lösung möglich, erstellen wir den Antrag und binden die erforderlichen Nachweise qualifizierter Fachplaner oder Sachverständiger ein.

Ein ungenehmigter Zustand bleibt rechtlich unsicher und kann spätestens bei Verkauf, Finanzierung oder einer behördlichen Prüfung zum Problem werden. Je nach Einzelfall kommen auch bauaufsichtliche Maßnahmen in Betracht.

Bestandsschutz setzt grundsätzlich einen rechtmäßigen Bestand voraus. Für ohne Genehmigung errichtete oder genutzte Bereiche kann er daher nicht einfach unterstellt werden; die historische Genehmigungslage muss geprüft werden.

Nutzungs­änderung.

Neue Nutzung geplant? Wir beantragen die Nutzungsänderung und prüfen die Genehmigungsfähigkeit.

Abgeschlossenheits­bescheinigung.

Aufteilung in Eigentumswohnungen? Aufteilungsplan und Bescheinigung aus einer Hand.