Nachträgliche Genehmigung. Legal auf sicherem Grund.
Ungenehmigter Anbau, ausgebautes Dachgeschoss, eine geerbte Immobilie mit unklarer Aktenlage oder bereits ein Schreiben der Bauaufsicht: Wir bewerten Ihren Bestand, prüfen die Genehmigungsfähigkeit und führen das Gebäude über eine nachträgliche Baugenehmigung in einen rechtssicheren Zustand.
Was heißt nachträgliche Genehmigung?
Von einer nachträglichen Baugenehmigung spricht man, wenn ein bereits errichteter Bau oder eine aufgenommene Nutzung nachträglich genehmigt wird – die Genehmigung also erst nach der Umsetzung eingeholt wird.
Das betrifft ungenehmigt errichtete Bauten (umgangssprachlich „Schwarzbauten“) ebenso wie Abweichungen vom genehmigten Bestand oder ungenehmigte Nutzungen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben nach heute geltendem Recht genehmigungsfähig ist – dann lässt es sich in der Regel legalisieren.
Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit ehrlich, zeigen mögliche Auflagen auf und entwickeln, wo nötig, eine anpassungsfähige Lösung. Ziel ist ein rechtssicherer Bestand – wichtig für die Nutzung, den Wert und einen späteren Verkauf Ihrer Immobilie.
Wann sie nötig wird.
Ungenehmigter An- oder Ausbau
Anbau, Garage, Wintergarten oder Dachgeschossausbau ohne Baugenehmigung errichtet – wir prüfen, ob und wie sich der Bestand nachträglich genehmigen lässt.
Ungenehmigte Nutzung
Eine Nutzung wurde ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommen, oder es droht bereits eine Nutzungsuntersagung. Wir legalisieren die Nutzung oder entwickeln eine genehmigungsfähige Lösung.
Geerbte oder gekaufte Immobilie
Unklare Genehmigungslage, fehlende Bauakte, Abweichungen vom genehmigten Bestand: Wir schaffen Klarheit und bringen die Unterlagen auf einen sicheren Stand – besonders wichtig vor einem Verkauf.
Sie haben Post von der Bauaufsicht erhalten oder sind unsicher, ob Ihr Bestand genehmigt ist? Wir verschaffen Ihnen zügig einen klaren Überblick und die nächsten Schritte.
Vom Bestand zur Genehmigung.
Bestandsaufnahme
„Was ist überhaupt vorhanden?“
Wir sichten Bauakte und Genehmigungslage, nehmen den Bestand per Aufmaß auf und dokumentieren den tatsächlichen Zustand.
Genehmigungsfähigkeit
„Lässt sich das legalisieren?“
Prüfung nach heutigem Recht: Brandschutz, Statik, Abstandsflächen, Nutzung. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung inkl. möglicher Auflagen.
Bauantrag im Bestand
„Wer stellt den Antrag?“
Wir erstellen die vollständigen Bauvorlagen für die nachträgliche Genehmigung und reichen den Antrag bei der Bauaufsicht ein.
Begleitung bis zur Freigabe
„Wer kümmert sich ums Bauamt?“
Wir beantworten Rückfragen, koordinieren nötige Nachweise und begleiten das Verfahren bis zur Genehmigung.
Was wir für Sie klären.
Genehmigungsfähigkeit
Ist der Bestand nach heutigem Recht genehmigungsfähig – und unter welchen Auflagen?
Bestandsschutz
Was ist durch die ursprüngliche Genehmigung geschützt und was muss neu bewertet werden?
Brandschutz & Statik
Erfüllt der Bau die sicherheitsrelevanten Anforderungen – ggf. mit Nachweisen von Fachplanern?
Abstandsflächen
Prüfung der Abstandsflächen und nachbarrechtlicher Belange nach BauO NRW.
Zulässige Nutzung
Ist die tatsächliche Nutzung planungsrechtlich zulässig – oder braucht es zusätzlich eine Nutzungsänderung?
Rechtssicherer Bestand
Klare Unterlagen und eine belastbare Genehmigungslage – auch für Finanzierung und Verkauf.
Gut zu wissen.
Nicht in jedem Fall, aber häufig. Entscheidend ist, ob der Bau nach heute geltendem Recht genehmigungsfähig ist – also die Anforderungen an Planungsrecht, Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit erfüllt. Ist das der Fall, lässt sich der Bestand in der Regel über eine nachträgliche Baugenehmigung legalisieren. Wo Anforderungen nicht erfüllt sind, entwickeln wir eine genehmigungsfähige Anpassung.
Ungenehmigtes Bauen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; im ungünstigen Fall kann die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung oder einen Rückbau anordnen. Das Risiko hängt vom Einzelfall ab. Eine frühzeitige, geordnete Legalisierung ist fast immer der bessere Weg, als eine Aufforderung der Behörde abzuwarten – wir begleiten Sie dabei.
Bestandsschutz kann bestehen, wenn ein Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung rechtmäßig war oder über einen längeren Zeitraum genehmigungskonform bestand. Für ungenehmigt errichtete Bauten greift er in der Regel nicht ohne Weiteres. Ob und in welchem Umfang Bestandsschutz vorliegt, prüfen wir für Ihren konkreten Fall.
Zunächst klären wir Bestand und Genehmigungslage, prüfen die Genehmigungsfähigkeit und erstellen anschließend die Bauvorlagen für den Antrag. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren des Bauamts und dem Planungshonorar nach HOAI zusammen; hinzu kommen ggf. Nachweise von Fachplanern. Sie erhalten vorab eine transparente Einschätzung.
Nutzungsänderung.
Neue Nutzung geplant? Wir beantragen die Nutzungsänderung und prüfen die Genehmigungsfähigkeit.
Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Aufteilung in Eigentumswohnungen? Aufteilungsplan und Bescheinigung aus einer Hand.