Nachträgliche Genehmigung. Legal auf sicherem Grund.
Ungenehmigter Anbau, ausgebautes Dachgeschoss, eine geerbte Immobilie mit unklarer Aktenlage oder bereits ein Schreiben der Bauaufsicht: Wir bewerten Ihren Bestand, prüfen die Genehmigungsfähigkeit und führen das Gebäude über eine nachträgliche Baugenehmigung in einen rechtssicheren Zustand.
Was heißt nachträgliche Genehmigung?
Von einer nachträglichen Baugenehmigung spricht man, wenn ein bereits errichteter Bau oder eine aufgenommene Nutzung nachträglich genehmigt wird – die Genehmigung also erst nach der Umsetzung eingeholt wird.
Das betrifft ungenehmigt errichtete Bauten (umgangssprachlich „Schwarzbauten“) ebenso wie Abweichungen vom genehmigten Bestand oder ungenehmigte Nutzungen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben nach heute geltendem Recht genehmigungsfähig ist – dann lässt es sich in der Regel legalisieren.
Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit ehrlich, zeigen mögliche Auflagen auf und entwickeln, wo nötig, eine anpassungsfähige Lösung. Ziel ist ein rechtssicherer Bestand – wichtig für die Nutzung, den Wert und einen späteren Verkauf Ihrer Immobilie.
Wann sie nötig wird.
Ungenehmigter An- oder Ausbau
Anbau, Garage, Wintergarten oder Dachgeschossausbau ohne Baugenehmigung errichtet – wir prüfen, ob und wie sich der Bestand nachträglich genehmigen lässt.
Ungenehmigte Nutzung
Eine Nutzung wurde ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommen, oder es droht bereits eine Nutzungsuntersagung. Wir legalisieren die Nutzung oder entwickeln eine genehmigungsfähige Lösung.
Geerbte oder gekaufte Immobilie
Unklare Genehmigungslage, fehlende Bauakte, Abweichungen vom genehmigten Bestand: Wir schaffen Klarheit und bringen die Unterlagen auf einen sicheren Stand – besonders wichtig vor einem Verkauf.
Sie haben Post von der Bauaufsicht erhalten oder sind unsicher, ob Ihr Bestand genehmigt ist? Wir verschaffen Ihnen zügig einen klaren Überblick und die nächsten Schritte.
Dachgeschossausbau nachträglich genehmigen.
Gerade ältere Dachausbauten sind häufig nie oder nur teilweise genehmigt worden – sichtbar wird das oft erst beim Verkauf, bei einer Finanzierung oder im Erbfall.
Ob der ausgebaute Dachboden als Wohn- oder Aufenthaltsraum legalisiert werden kann, hängt nicht an einem einzigen Merkmal. Wir gleichen Bauakte und Ist-Zustand ab und klären die entscheidenden Anforderungen.
Lichte Raumhöhe
Wir prüfen, ob der Raum über den erforderlichen Flächenanteil eine ausreichende lichte Höhe aufweist.
Zweiter Rettungsweg
Treppenraum, anleiterbares Fenster oder bauliche Alternative müssen zur konkreten Gebäudesituation passen.
Belichtung & Belüftung
Fensterflächen und Öffnungsmöglichkeiten werden für die geplante Aufenthaltsnutzung bewertet.
Standsicherheit
Wir klären den Bedarf und stimmen erforderliche Nachweise mit der Tragwerksplanung ab. Den Standsicherheitsnachweis erstellt die qualifizierte Fachplanung.
Schall- & Wärmeschutz
Wir klären die Anforderungen. Erforderliche Schall- und Wärmeschutznachweise erstellt eine entsprechend qualifizierte Fachplanung.
Gauben & Planungsrecht
Gauben, Dachfenster, Kubatur und zusätzliche Wohnfläche werden planungs- und abstandsflächenrechtlich geprüft.
Ein einzelner abweichender Punkt bedeutet nicht automatisch, dass der Ausbau nicht genehmigungsfähig ist. Häufig lassen sich Anpassungen oder begründete Abweichungslösungen entwickeln. Das Ergebnis bleibt immer eine Einzelfallentscheidung.
Vom Bestand zur Genehmigung.
Bestandsaufnahme
„Was ist überhaupt vorhanden?“
Wir sichten Bauakte und Genehmigungslage, nehmen den Bestand per Aufmaß auf und dokumentieren den tatsächlichen Zustand.
Genehmigungsfähigkeit
„Lässt sich das legalisieren?“
Wir bewerten die architektonische und planungsrechtliche Machbarkeit und klären, welche Fachnachweise benötigt werden.
Bauantrag im Bestand
„Welche Unterlagen fehlen?“
Wir erstellen die Bauvorlagen und koordinieren erforderliche Nachweise von Fachplanern und Sachverständigen.
Begleitung bis zur Freigabe
„Wer kümmert sich ums Bauamt?“
Wir beantworten Rückfragen, koordinieren nötige Nachweise und begleiten das Verfahren bis zur Genehmigung.
Was wir für Sie klären und koordinieren.
Genehmigungsfähigkeit
Welche Anforderungen gelten und unter welchen Voraussetzungen ist der Bestand genehmigungsfähig?
Bestandsschutz
Was ist durch frühere Genehmigungen gedeckt und wo fehlt ein belastbarer Nachweis?
Brandschutz & Statik
Wir klären den Nachweisbedarf und koordinieren die Fachplanung. Erforderliche Brandschutz- und Standsicherheitsnachweise erstellen qualifizierte Fachplaner oder Sachverständige.
Abstandsflächen
Berührt der Bestand Abstandsflächen oder Belange angrenzender Grundstücke?
Zulässige Nutzung
Ist die tatsächliche Nutzung am Standort zulässig oder braucht es zusätzlich eine Nutzungsänderung?
Schall- & Wärmeschutz
Wir klären, ob für die Legalisierung fachtechnische Nachweise erforderlich sind. Diese erstellen entsprechend qualifizierte Fachplaner oder Sachverständige.
Unsere Leistung umfasst die architektonische Prüfung, Genehmigungsplanung und Gesamtkoordination. Erforderliche fachtechnische Nachweise – etwa zu Brandschutz, Tragwerk sowie Schall- und Wärmeschutz – werden von entsprechend qualifizierten Fachplanern oder Sachverständigen erstellt und von uns in das Genehmigungsverfahren eingebunden.
Was kostet eine nachträgliche Baugenehmigung?
Eine seriöse Pauschale gibt es im Bestand nicht. Der Aufwand hängt davon ab, wie gut Bestand und Genehmigungslage dokumentiert sind und welche zusätzlichen Nachweise notwendig werden. Nach einer Erstprüfung erhalten Sie von uns eine nachvollziehbare Einschätzung.
Gut zu wissen.
Ja, wenn das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Dafür werden Bestand und Genehmigungslage abgeglichen, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen geprüft und anschließend vollständige Bauvorlagen eingereicht.
Nach der Bestandsaufnahme klären wir unter anderem die Anforderungen an Raumhöhe, Rettungswege, Belichtung, Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz sowie das Planungsrecht. Ist eine genehmigungsfähige Lösung möglich, erstellen wir den Antrag und binden die erforderlichen Nachweise qualifizierter Fachplaner oder Sachverständiger ein.
Ein ungenehmigter Zustand bleibt rechtlich unsicher und kann spätestens bei Verkauf, Finanzierung oder einer behördlichen Prüfung zum Problem werden. Je nach Einzelfall kommen auch bauaufsichtliche Maßnahmen in Betracht.
Bestandsschutz setzt grundsätzlich einen rechtmäßigen Bestand voraus. Für ohne Genehmigung errichtete oder genutzte Bereiche kann er daher nicht einfach unterstellt werden; die historische Genehmigungslage muss geprüft werden.
Nutzungsänderung.
Neue Nutzung geplant? Wir beantragen die Nutzungsänderung und prüfen die Genehmigungsfähigkeit.
Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Aufteilung in Eigentumswohnungen? Aufteilungsplan und Bescheinigung aus einer Hand.